Kleiner Tipp – Gartenarbeit von der Steuer absetzen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Als haushaltsnahe Dienstleistungen können all jene Aufwendungen abgesetzt werden, die theoretisch auch von einem Haushaltsmitglied hätten erledigt werden können – also kleinere Arbeiten im Garten wie Rasenmähen oder Heckenschnitt. 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten werden dabei vom Finanzamt anerkannt.
Leistungen für Handwerker: Unter Handwerkerleistungen fallen größere Arbeiten im Garten, also alles, was in Richtung Gartengestaltung geht. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie für die haushaltsnahen Dienstleistungen. Der einzige Unterschied liegt darin, dass Finanzämter Handwerkerleistungen nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.200,-€ im Jahr anerkennen.